Vorsorgevollmacht

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Kurzum, mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber eine Person, bindende Entscheidungen zu treffen, wenn er selbst aufgrund einer Notsituation nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Zielsetzung einer Vorsorgevollmacht ist, eine vertraute Person damit zu Beauftragen, im Sinne des Vollmachtgebers und nach dessen erklärten Willen zu handeln.

Vorsorgevollmacht - Inhalt



Bereiche und Aufgaben einer Vorsorgevollmacht

Je nach Formulierung kann der Vollmachtgeber gegenüber dem Bevollmächtigten folgende Bereiche in einer Notsituation abgeben:

  • Vermögensverwaltung und Rechtsgeschäfte in Vermögensangelegenheiten
  • Zum Beispiel: Kontoführung, Rechnungsbegleichung, Immobilienverwaltung und -verkauf;

  • Gesundheitssorge
  • Zum Beispiel: Krankenakten lesen, Untersuchungen und Behandlungen erlauben oder untersagen, Auswahl des Krankenhaus, Arzt oder Pflegedienst;

  • Aufenthalt- und Wohnungsangelegenheiten
  • Zum Beispiel: Entscheidung ob Pflege zuhause oder im Pflegeheim, wer im Eigentum (Wohnung oder Haus) leben darf;

  • Post- und Fernmeldeverkehr
  • Zum Beispiel: Post und Emails lesen, Telefonverträge abschließen oder kündigen;

  • Behörden, Gerichte
  • Zum Beispiel: Rechtsbeistand bestellen, Ausweis beantragen, Vertretung bei der Rentenversicherung;

  • Todesfall
  • Zum Beispiel: Belange der Beerdigung;

Was nützt eine Vorsorgevollmacht - Vorteile und Nachteile

Vorteile einer Vorsorgevollmacht

Schnelles Handeln:

Eine Vorsorgevollmacht erlaubt dem Bevollmächtigten ein schnelles handeln. Sofort nach Kenntnis der Vollmacht und nach Eintritt der Notsituation kann der Bevollmächtigte Entscheidungen im Sinne des Vollmachtgebers treffen. Eine Betreuung hingegen muss erst gerichtlich bestellt werden. Außerdem unterliegt der Vollmachtsbevollmächtigte nicht der Kontrolle des Betreuungsgerichtes bei der Vermögensverwaltung.

Selbstbestimmung:

Wählt man eine Betreuungsverfügung, wird darin lediglich dem Gericht mitgeteilt, wer als Betreuer gewünscht wird, was jedoch nicht zwingend verbindlich ist. Mit einer Vorsorgevollmacht wird hingegen das Grundrecht auf Selbstbestimmung zum Ausdruck gebracht.

Steuervorteil beim Vererben:

Je nach Formulierung und Umfang der Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte in vollem Umfang über das Vermögen des Vollmachtgebers verfügen. Er braucht dabei gegenüber Außenstehenden keine Rechenschaft abzulegen. Im gegensatz zu einem rechtlichen Betreuer ist es dem durch Rechtsgeschäft Bevollmächtigten möglich, Vermögen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge an künftige Erben zu übertragen. Optimale Steuerfreibeträge innerhalb der Zehnjahresfirst bei Schenkungen können dadurch ausgenutzt werden. Nach dem Ende der Tätigkeit besteht gegenüber dem Vollmachtgeber eine Herausgabepflicht und selbstverständlich eine Auskunftspflicht.

Selbstwertgefühl:

Auch aus Gründen des Selbstwertgefühls kann man eine Vorsorgevollmacht einer Betreuung vorziehen. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist hierbei um ein vielfaches höher.

Anpassungsfähig:

Ein großer Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist außerdem, dass diese individuell auf die persönliche Situation zugeschnitten werden kann. Außerdem kann sie jederzeit zurückgezogen werden, solange der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig und dadurch selbst dazu in der Lage ist.

Nachteile einer Vorsorgevollmacht

Fehlende Kontrolle:

Menschliches Verhalten kann durch niemanden gesteuert werden. So ist der größte Nachteil einer Vorsorgevollmacht die fehlende Kontrolle in der Notsituation. Verfolgt der Bevollmächtigte beispielsweise andere Interessen als die des Vollmachtgebers kann schnell ein großer Nachteil geschehen. Man sollte deshalb stets darauf achten, wenn man als Bevollmächtigten wählt. Zusätzlich kann aber ein Kontrollbevollmächtiger ernannt werden, um diesen Nachteil etwas auszugleichen. Außerdem kann ein Betreuungsgericht unter Umständen trotz Vorsorgevollmacht einen Betreuer bestellen, wenn sich zeigt, dass der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu regeln oder wenn zu befürchten ist, dass die Interessen das Wohl des Betroffenen in Gefahr treffen. Zu erwähnen ist hierbei, dass auch ein gesetzlicher Betreuer etwa das Vermögen eines Betreuten veruntreuen kann. Mangelnde Kontrolle durch die Gerichte bieten oftmals Möglichkeiten hierfür.

Weniger Akzeptanz im Rechtsverkehr:

Ist die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet, so darf zwar eine Bank keine speziellen Bankvollmachten verlangen und somit der Regelung von Angelegenheiten im Weg stehen. Jedoch ist die Akzeptanz im Rechtsverkehr bei einer Vorsorgevollmacht oftmals niedriger, als bei einem vom Gericht bestellten Betreuer.

Auswahl des Bevollmächtigten

Neben Form und Inhalt der Vorsorgevollmacht ist die Wahl des Bevollmächtigten selbstverständlich fundamental. Der Bevollmächtigte kann je nach Inhalt die vermögensrechtlichen Belange des Vollmachtgebers und die Art und Weise seines Lebensendes beeinflussen. Ein absolutes Vertrauensverhältnis ist bei einer Vorsorgevollmacht also ein absolutes Muss.

Ausschluss eines bestimmten Personenkreis

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1896 Abs. 1 BGB i. V. mit § 1897 Abs. 3 BGB) schließt zum Schutz vor Missbrauch der Vollmacht einen bestimmten Personenkreis von einer Bevollmächtigung aus. Hierbei handelt es sich um Personen, die zu einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung in einer engen Beziehung oder einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, in welcher der Vollmachtgeber untergebracht ist oder wohnt. Die Pflegerin des Pflegeheims kann also zu keiner Zeit bevollmächtigt werden.

Grundvoraussetzungen für die Auwahl eines Vollmachtnehmers

  • Großes zwischenmenschliches Vertrauensverhältnis über einen längeren Zeitraum
  • Kenntnisse über Wünsche und Grundeinstellungen des Vollmachtgebers in religiöser, ethischer und medizinischer Hinsicht
  • Kenntnisse über die Wünsche des Vollmachtgebers in erbrechtlichen und vermögensrechtlichen Bereichen

Außerdem kann der Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte in entweder mehreren Einzelvollmachten, einer Doppelvollmacht oder einer Ersatzvollmacht benennen. Während sich Einzelvollmachten dazu anbieten, verschiedene Bevollmächtigte für verschiedene Bereiche zu bestimmen, kann die Ersatzvollmacht oder eine Doppelvollmacht dafür sorgen, dass sich zwei oder mehrere Bevollmächtigte gegenseitig kontrollieren. Hierbei sollte jedoch stets bedacht werden, dass sich die unterschiedlichen Bevollmächtigten auch abstimmen können und stets im Sinne des Vollmachtgebers handeln.

Widerruf einer Vorsorgevollmacht

Solange der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist, kann er die Vorsorgevollmacht jederzeit und ohne Einhaltung einer Form widerrufen (§ 168, § 671 BGB). Erst nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit gibt es hier gewisse Hürden. Hierbei muss sich der Vollmachtgeber an das Betreuungsgericht wenden und einen Betreuer bestellen lassen. Sollte der Vollmachtnehmer die Vollmachtstätigkeit nicht mehr leisten können oder wollen, kann diese vom Betreuer widerrufen werden.

Doch auch der Bevollmächtigte kann jederzeit, auch nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit, die Vollmacht widerrufen, also nicht annehmen.

Unterschied einer Vorsorgevollmacht zur Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht - was ist der Unterschied?

Bei einer Patientenverfügung verfügt man im Voraus genaue Anweisungen, wie man als Patient im Notfall ärztlich behandelt werden will. Arzt, Bevollmächtiger oder Betreuer müssen nach diesen Vorgaben handeln. Diese Bindung ergibt sich aus § 1901a BGB und aus § 630d BGB. Besteht eine Vorsorgevollmacht ohne Patientenverfügung, obliegt dem Bevollmächtigten im Rahmen der Gesetze die Entscheidung über ärztliche Behandlungsweisen.

Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht - was ist der Unterschied?

Während einer Vorsorgevollmacht eine grenzenlose und unktrollierte Vertrauensbasis beinhaltet, tritt eine Betreuungsverfügung erst dann in Wirkung, wenn das Gericht entsprechend der gesundheitlichen Situation des Verfügenden die Handlungsbefugnis überträgt. Übetragen wird diese dann an eine vom Verfügneden vorgeschlagenen Person. Jede Entscheidung und auch jeder Ein- und Ausgang auf den Konten des Verfügenden wird bei der Betreuungsverfügung schließlich vom Betreuungsgericht überwacht, solange der Vorgeschlagene nicht zum Personenkreis der sogenannten befreiten Betreuer gehört.

Die perfekte Absicherung mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Nicht nur Bundesnotarkammer und Bundesärztekammer empfehlen die Kombination einer Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht. Die gewählte Vertrauensperson kann als Bevollmächtigter im Fall der Fälle den Patientenwillen gegenüber dem Artz äußern und durchsetzen.

Notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht

Grundsätzlich muss eine Vorsorgevollmacht nicht notariell Beurkundet sein. Dennoch ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht äußerst sinnvoll. Einerseits dokumentiert man hierbei zweifelsfrei die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers und belegt dabei, dass sich der Verfasser mit den rechtlichen, medizinischen und ethischen Fragen beschäftigt hat. Zudem ist zu empfehlen, die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen, damit diese nicht übersehen wird und das Gericht vielleicht unnötig einen Betreuer bestellt.

Bei einer notaiell beurkundeten Vorsorgevollmacht überprüft der Notar die Identität und die Geschäftsfähigkeit, damit eventuell spätere Zweifel bei Banken und Ärzten vermieden werden können.

Bedenken sollte man auch, dass eine Vorsorgevollmacht weitreichende Folgen haben kann. Eine fachkundige Beratung und juristisch genaue Formulierungen haben also durchaus ihre Vorteile.

Notarkosten bei einer Vorsorgevollmacht

Notarkosten sind gesetzlich für alle Notare gleich geregelt, weswegen die Kosten auch berechenbar sind. Grundsätzlich hängen die Kosten der Vorsorgevollmacht vom tatsächlichen Vermögen ab. Hat man beispielsweise ein Gesamtvermögen von 100.000 Euro, so fallen notarielle Kosten von 165,00 Euro an. Der Vermögenswert von 250.000 Euro wir mit einer Gebühr von 300,00 Euro berechnet. Post- und Schreibauslagen sowie die Mehrwertsteuer kommen zu den genannten Notargebühren noch hinzu.

Eine Patientenverfügung wird hingegen pauschal mit 60,00 Euro Notarkosten berechnet.

Vermögensverwaltung und persönliche Angelegenheiten bei der Vorsorgevollmacht

Vermögensverwaltung in der Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht erteilt der Vollmachtgeber einem oder mehreren Bevollmächtigten die Vollmacht ihn im Fall von Hilfsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit auch in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Dies betrifft jedoch in der Regel nur den Zeitraum von der Geschäftsunfähigkeit bis zum Tod. Ausdrücklich sollte man hierbei also die Vorsorgevollmacht auch für den Zeitraum unmittelbar nach dem Tod miteinbeziehen. So kann der Vollmachtnehmer trotz einer Einsetzung des Testamentsvollstreckers noch kurzfristig nach dem Tod vermögensrechtliche Angelegenheiten regeln.

Eine solche Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, jedoch ist diese dann eingeschränkt. Im Falle einer nicht urkundlich beglaubigten Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte zwar beispielsweise Überweisungen von Rechnungen tätigen, jedoch keine unternehmerischen Entscheidungen treffen oder Immobilien verkaufen. Aufgrund der Beweisbarkeit ist dadurch zu empfehlen, eine Vollmacht schriftlich abzufassen und auch notariell beglaubigen zu lassen. Vor allem gegenüber Banken und Behörden ist dies zu empfehlen, da diese erfahrungsgemäß nur beglaubigte Vollmachten oder eine Vollmacht auf eigenen Formularen akzeptieren. Im Zweifel kann man vorher mit der betreffenden Bank abklären, ob und welche Vollmachten sie im Zweifel akzeptieren.

Will man unternehmerische Geschäftsbereiche oder etwa Grundstücksgeschäfte im Notfall an einen Bevollmächtigten übertragen, so ist hierfür nach § 29 GBO eine öffentliche Beglaubigung nötig. Inhalt, Form oder auch direkte Formschriften von Vorsorgevollmachten haben wir für Sie weiter unten genauer erläutert.

Gesundheitsfürsorge und persönliche Angelegenheite in der Vorsorgevollmacht

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Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht regelt, dass eine oder mehrere Personen Sie zu den dort geregelten Angelegenheiten vertreten darf. Hierbei handelt es sich meist um geschäftliche und finanzielle Angelegenheiten. Damit diese Person oder Personen Sie hingegen auch in gesundheitlichen Fragen vertreten dürfen oder Entscheidungen fällen kann bezüglich einem Pflegeheim oder ähnlichem, muss eine Vorsorgevollmacht erstellt werden. Die Vorsorgevollmacht ist also spezifischer wie eine Generavollmacht, wodurch sie auch von der Bundesärztekammer empfohlen wird.

Postmortale Vollmacht und transmortale Vollmacht

In einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber entscheiden, ab wann diese Vorsorgevollmacht zum Einsatz kommt, also bindend ist. Die postmortale Vollmacht ist erst mit dem Zeitpunkt des Todes vom Vollmachtgeber wirksam und stellt quasi eine Vollmacht auf den Erbfall dar. Die transmortale Vollmacht hinteten kann zu Lebzeiten des Vollmachtgebers eintreten, je nach Regelung. In der Regel tritt diese ein, sobald der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig ist oder/und sich in einer Notlage befindet. Hierbei kann jedoch auch in der Vorsorgevollmacht festgesetzt werden, dass diese ab sofort wirksam ist oder/und auch nach dem Tod wirskam bleibt.

Inhalt und Form einer Vorsorgevollmacht

Form einer Vorsorgevollmacht

Grundsätzlich ist die wichtigste Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit einer Vorsorgevollmacht der freie Wille, die Volljährigkeit und die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Dies ist bei der Vorsorgevollmacht und ebenso bei einer Patientenverfügung Grundvoraussetzung.

Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich formrei zulässig, kann also auch mündlich erteilt werden. Jedoch wird eine Schriftform im Rechtsverkehr allgemein erwartet. Zu empfehlen ist also bei der Vorsorgevollmacht stets die schriftliche Form und je nach Bedarf auch notariell beurkundet.

Soll die Vollmacht auch zu Grundstücksgeschäften tauglich sein, sollte dringend zur notariellen Beurkundung der Vorsorgevollmacht geraten sein. Zum einen stellt der Notar die Geschäftsfähigkeit und Identität des Vollmachtgebers fest und berät über die Rechtswirkungen der Vollmacht. Außerdem liegt beim Notar eine besondere Kopie der Urschrift, falls das Original verloren geht.

Auch bei medizinischen Maßnahmen bei denen die begründete Gefahr besteht, dass der Vollmachtgeber einen schweren oder länger andauernden gesundheitlichen Schaden erleidet oder die Gefahr des Ablebens besteht, muss der Arzt zumindest auf eine schriftliche Form der Vorsorgevollmacht bestehen, damit der Bevollmächtigte entscheiden kann.

Inhalt einer Vorsorgevollmacht>

Solange die Stellvertretung zulässig ist, kann sich eine Vorsorgevollmacht auf alle rechtlich relevanten Handlungen beziehen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind hierbei höchstpersönliche Rechtsgeschäfte (z. B. Eheschließung, Wahlrecht oder Testament). Sollten Fragen der medizinischen Behanldung, die Vertretung in gerichtlichen Verfahren oder eine freiheitsentziehende Unterbringung Inhalt in der Vorsorgevollmacht sein, müssen diese ausdrücklich dort geregelt werden. Auch eine sogenannte Generalvollmacht umfassen diese Angelegenheiten nicht (vgl. $ 1904 Abs 2 BGB; ³ 1906 Abs. 5 BGB; ³ 51 Abs 3 Zivilprozessordnung - ZPO)

Inhaltlich sollte in einer Vorsorgevollmacht auch explizit darauf hingewiesen werden, dass der Bevollmächtigte mit Bankgeschäften oder Vermögensgeschäfte beauftragt wird. Hierbei ist auch eine notarielle Beurkundung empfohlen, da gerade Banken sich oft nicht mit einer privatschriftlichen Urkunde zufriedengeben.

Formschriften für eine Vorsorgevollmacht

Hier haben wir für Sie verschiedene Formschriften für eine Vorsorgevollmacht zum download bereitgestellt:

Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNoTK)

Seit 2004 führt die Bundesnotarkammer ein Zentrales Vorsorgeregister. In diesem werden Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen gespeichert, um bei Bedarf dem Betreuungsgericht die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern. Dies kann vor allem Schwierigkeiten früh ausschließen, so dass das Gericht sich beim Bevollmächtigten meldet und nicht einen Betreuer bestellt.

Mehr als 20.000 mal wird das Register abgefragt und bereits Ende 2015 waren dort 3 Millionen Urkunden registriert.

Eine dauerhafte Registrierung der Daten beim zentralen Vorsorgeregister ksotet je nach Umfang ab 13 Euro. Die Unterlagen können hierbei postialisch oder über die Internetseite www.vorsorgeregister.de eingereicht werden.

Damit die Dokumente auf dem aktuellen Stand bleiben, sollten Änderungen - auch die des Wohnorts - zeitnah dem Vorsorgeregister mitgeteilt werden. Dies müss immer schriftlich, entweder postialisch oder auf der Website geschehen. Auch eine Löschung kann auf diesem Weg vollzogen werden. Änderungen und Löschungen sind gebührenfrei.


Häufig gestellte Fragen zur Vorsorgevollmacht


Was passiert, wenn man keine Vorsorgevollmacht hat?

Hat man keine Vorsorgevollmacht und kann seinen Willen etwa in Mietangelegenheiten oder anderen Bereichen äußern, so wird das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Wahrscheinlich ist hierbei, dass das Gericht eine vertraute Person benennt, dies muss jedoch nicht sein. Angehörige sind also nicht automatisch Vertretungsberechtigt.

Kann man mehrere Bevollmächtigte ernennen?

Man kann mehrere Bevollmächtige bestimmen. Entweder durch mehrere Einzelvollmachten, einer Doppelvollmacht oder einer Ersatzvollmacht.

Muss die Vorsorgevollmacht dem Betreuungsgericht vorgelegt werden?

Hat man Kenntnis von einem gerichtlichen Betreuungsverfahren, so muss dem Betreuungsgericht die Vorsorgevollmacht vorgelegt werden.

Kann eine Vorsorgevollmacht einen Betreuer verhindern?

Eine Vorsorgevollmacht kann einen Betreuer verhindern.

Ist die Einwilligung des Vollmachtnehmers in Behandlungsabbruch zulässig?

Wenn die Vorsorgevollmacht die Ermächtigung unzweifelhaft darlegt und keine Patientenverfügung besteht ist die Einwilligung zulässig.

Kann ein Vollmachtnehmer über die Unterbringung entscheiden?

Wird dem Vollmachtnehmer diese Entscheidung in der Vollmacht übertragen, so kann dieser im Falle einer krankheitsbedingten Eigengefährdung die Unterbringung in einem Heim oder einer psychiatrischen Anstalt anordnen.

Kann ein Vollmachtnehmer in freiheitsentziehende Maßnahme einwilligen?

Nach § 1906 Abs. 5 BGB kann dem Vollmachtnehmer übertragen werden, über freiheitsentziehende Maßnahmen, wie etwa dem fixieren am Bett, zuzustimmen. Die Vollmachtsurkunde muss diese Ermächtigung jedoch ausdrücklich umfassen.

Kann ein Vollmachtnehmer über Aufenthalts- und Umgangsrecht bestimmen?

Die Unterbringung in einem Altenheim oder Hospizkrankenhaus sowie der Einsatz des Pflegedienstes, spezieller Therapeuten etc. kann der Vollmachtnehmer entscheiden, wenn dies in der Vollmacht festgehalten wird.

Ist eine Vorsorgevollmacht nur für finanzielle Angelegenheiten sinnvoll?

Wenn etwa in einer Patientenverfügung alles medizinische geregelt ist, kann es durchaus sinnvoll sein, eine Vorsorgevollmacht nur im Bezug auf finanzielle Angelegenheiten zu machen.

Ab wann gilt eine Vorsorgevollmacht?

Dies entscheidet der Vollmachtgeber in der Vorsorgevollmacht. Man kann hier beschließen, dass diese ab sofort gilt oder auch, nach dem ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit feststellt.

Welche Bereiche kann man nicht mit einer Vorsorgevollmacht übertragen?

Es gibt durchaus Bereiche die man nicht durch eine Vorsorgevollmacht abdecken kann. Keiner kann für Sie ein Testament schreiben oder umschreiben und auch verheiraten kann Sie keiner. Außerdem sind Entscheidungen über gefährliche Operationen (z. B. Herztransplationen u. ä.) nicht von der Vorsorgevollmacht abgedeckt. Auch Maßnahmen zur freiheitsentziehenden Maßnahme lassen sich nicht regeln.

Ab wann benötigt eine Vorsorgevollmacht eine besondere Schriftform?

Alle Geschäfte die mit Grundstücken, Krediten oder Unternehmen zusammenhängen, bedürfen eine besondere schriftliche Form und eine notarielle Beurkundung.

Braucht man eine Vorsorgevollmacht oder können auch Eltern und Verwandte entscheiden?

Ab der Volljährigkeit kann man nur für sich selbst über sich entscheiden. Lediglich zwei Möglichkeiten gibt es, dass ein anderer Mensch über einen volljährigen Menschen entscheiden kann. Erstens durch die Vorsorgevollmacht oder zweitens durch einen vom Gericht bestellten Betreuer.

Wie kann ein Vollmachtgeber persönliche Wünsche festhalten?

In einer sogenannten Innen-Vollmacht kann man spezielle Wünsche und Vorstellungen festhalten, die der Bevollmächtigte befolgen soll. Hier kann etwa auch der Wunsch festgehalten werden, dass gewisse Verwandte oder Freunden zu Geburtstagen oder Weihnachten Geschenke in einem bestimmten Wert erhalten sollen.

Wie sollte eine Vorsorgevollmacht aufbewahrt werden?

Empfehlenswert ist hierbei das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Ansonsten ist ein leicht zugänglicher Ort zu empfehlen, was auch die Schublade in der Küche sein kann. Wichtig hierbei ist, dass sie leicht von jemanden gefunden werden kann. Außerdem kann man sie auch einer Vertrauensperson aushändigen.

Was ist, wenn der Bevollmächtigte nicht selbst entscheiden kann?

Sollte der Bevollmächtigte aufgrund von beispielsweise eigener Krankheit nicht fähig sein, die Vollmacht auszuführen, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann man in der Vorsorgevollmacht einen Hauptbevollmächtigten und eine Vertretung benennen oder eben zwei oder mehrere gleich Bevollmächtigte. Kann der Bevollmächtigte nicht handeln und wurde kein Ersatz benannt, wird das Gericht einen Betreuer bestellen.

Gilt die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus?

Nicht immer gilt die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus, vor allem wenn Erben diese Vollmacht widerrufen. In der Vorsorgevollmacht sollte man also ausdrücklich festhalten, wenn man möchte, dass diese auch nach dem Tod noch Bestand hat.

Wird der Bevollmächtigte kontrolliert?

Grundsätzlich wird der Bevollmächtigte nicht kontrolliert. Jedoch kann man z. B. auch mehrere Bevollmächtigte einsetzen, die sich gegenseitig kontrollieren oder auch einen Kontrollbemächtigten. Fordert jedoch ein Dritter das Betreuungsgericht dazu auf, den Bevollmächtigten zu kontrollieren, kann das Gericht einen Betreuer einsetzen, der den Bevollmächtigten kontrolliert.

Kann ein kommunaler Urkundsbeamter eine Vorsorgevollmacht beglaubigen?

Seit dem 1. Juli 2005 können kommunale Betreungsbehörden Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten öffentlich beglaubigen, was einer notariellen Beglaubigung gleichgestellt ist.

Bank lehnt Vorsorgevollmacht ab. Was kann ich tun?

Banken erkennen privat geschlossene Vorsorgevollmachten oftmals nicht an, auch wenn diese handschriftlich unterschrieben wurde. Auch notarielle Vorsorgevollmachten werden durch diese manchmal – rechtswidrig – nicht angenommen und oftmals wird ein bankeigenes Formular verlangt. Sollte die Vorsorgevollmacht nur mündlich abgemacht worden sein, hat man nur wenig handhabe. Eine schriftliche Vorsorgevollmacht kann von einem Urkundsbeamten beglaubigt werden, was einer notariellen Beurkundung gleichzusetzen ist. Eine beurkundete Vollmacht darf die Bank nicht ablehnen, was jedoch oftmals den Rechtsweg über ein Gericht bedarf.

Grundsätzlich ist jedoch zu empfehlen, bereits vor dem Ernstfall ein bankeigenes Formular auszufüllen und der Vorsorgevollmacht beizulegen. Dies erspart Ärger und Zeit im Anschluss.


Ihr Fachnwalt im Erbrecht für Vorsorgevollmachten

Haben Sie weitere Frage zum komplexen Thema Vorsorgevollmacht, so können Sie sich jederzeit an den Fachanwalt im Erbrecht Maik Hieke wenden. Ob Beratung oder Umsetzung einer juristisch sicheren Vollmacht - Maik Hieke ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht und Vorsorge.